Allgemeine Geschäftbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Trainings und Veranstaltungsverträge zwischen Aufbruch Trainings Hallinger und Thürnagel GbR, nachfolgend auch Aufbruch Trainings genannt, und ihren Auftraggebern, nachfolgend auch Kunden genannt.
Die AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die diesen AGB entgegenstehen, von diesen AGB abweichen bzw. von den gesetzlichen Regelungen zu Ungunsten von Aufbruch Training abweichen, werden nicht anerkannt, es sei denn, es wird der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Die einzelnen Bestimmungen dieser AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern im Sinne von § 310 BGB. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
1. Vertragsabschluss
Mit der Beauftragung von Aufbruch Trainings durch den Auftraggeber (schriftliche Anmeldung zu einem Training oder Buchung einer anderen Veranstaltung; auch per E-Mail) ist ein verbindliches Angebot abgegeben. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche (auch per E-Mail) Annahme (Auftragsbestätigung) dieses Angebots durch Aufbruch Trainings zustande.
Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Beauftragung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an welches Aufbruch Trainings für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebots zustande, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist dieses Angebot annimmt. Buchungen sind somit verbindlich.
2. Umfang der Leistung
Der Umfang der Leistung ergibt sich auf Grundlage des jeweiligen Trainings- bzw. Veranstaltungsvertrages. Eine Garantie für einen seitens des Kunden subjektiv vorgestellten Trainingsverlauf wird nicht gegeben.
Aufbruch Trainings behält sich Leistungsänderungen nach Trainingsbeginn aus Gründen der effektiveren und effizienteren Zielerreichung im Sinne des Kunden vor.
3. Honoraranspruch/Bezahlung
Aufbruch Trainings hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. Das Honorar wird vertraglich vereinbart.
Der Auftraggeber erhält eine Rechnung, die innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzüge zu begleichen ist. Ist der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, kann die Erfüllung der Leistung auf einen anderen Termin verschoben werden (siehe hierzu auch Punkt 4).
4. Kündigung/Absage einzelner Trainings seitens des Auftraggebers
Der Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich bzw. per E-Mail erfolgen.
Bei Trainings in Firmen bzw. Organisationen:
Wird die Ausführung des Auftrages nach Zustandekommens des Vertrags durch den Auftraggeber verhindert (z. B. wegen Kündigung oder Verschiebung) so gilt folgende Stornoregelung mit der Maßgabe grundsätzlicher Terminflexibilität auf beiden Seiten:
- bis 12 Wochen vorher: Verschiebung auf einen neuen Termin; keine Stornokosten
- bis 8 Wochen vorher: Verschiebung auf einen neuen Termin; falls nicht möglich, Fakturierung von 25 %
- bis 4 Wochen vorher: Verschiebung auf einen neuen Termin; falls nicht möglich, Fakturierung von 50 %
- unter 4 Wochen vorher: Fakturierung von 75 %
- ab 1 Woche vorher: Fakturierung von 100%
Bei Privat-Trainings:
Der Rücktritt ist bis 2 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei. Danach fällt eine Stornogebühr von EUR 100,– an, die ggf. auf ein späteres Training angerechnet werden kann.
Aufbruch Trainings muss Kontingente in Seminarhäusern fest buchen und hat bei Stornierung Kosten zu tragen.
Daher wird die Tagungspauschale (Übernachtung/Verpflegung im Seminarhaus und anteilige Kosten für Raum) in jedem Fall in Rechnung gestellt und ist von dem Teilnehmer zu zahlen, falls der Platz nicht anderweitig besetzt werden kann (z. B. durch eine vom Teilnehmer selbst gestellte Ersatzperson). Die Fristen und Stornogebühren des Seminarhauses werden dabei an den Teilnehmer weitergegeben.
5. Kündigung/Absage einzelner Trainings seitens Aufbruch Trainings
Der Veranstalter kann aus wichtigem Grunde, z. B. bei Krankheit der Trainer oder zu geringer Teilnehmerzahl, das Training oder die Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren in voller Höhe zurückerstattet oder es wird nach Rücksprache mit dem Auftraggeber ein neuer Termin vereinbart.
Aufbruch Trainings haftet in dem Fall nicht für bereits gebuchte Anreisen per Auto (z. B. Mietwagen), Bahn oder Flugzeug.
6. Trainingsvoraussetzungen/Haftungsausschluss
Dagmar Thürnagel und Michael Hallinger arbeiten als Trainer und Coaches nach Possibility Management© und vermitteln den Teilnehmern neue Möglichkeiten und Sichtweisen, die der Persönlichkeitsentwicklung und der Potenzialentfaltung dienen. Dagmar Thürnagel ist weder Heilpraktikerin noch Psychotherapeutin und ersetzt diese auch nicht. Herr Michael Hallinger ist weder in ärztlicher noch heilpraktischer Funktion tätig. Die Trainings von Aufbruch Trainings stellen keinen Ersatz für eine Therapie oder ärztliche Behandlung dar.
Die Teilnahme erfolgt seitens der Teilnehmer auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer ist zu jeder Zeit seine eigene Autorität und trägt die volle Verantwortung für seine Teilnahme und sein Agieren.
Aufbruch Trainings haftet nicht für Schäden, die aus der Nicht-Einhaltung der Anweisungen von Aufbruch Trainings durch den Kunden bzw. die Teilnehmer entstehen. Ebenso haftet Aufbruch Trainings nicht für Schäden, die sich der Auftraggeber bzw. Kunde selbst oder anderen dritten zufügt.
Aufbruch Trainings haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung. Mit Ausnahme von Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, sind Schadensansprüche des Kunden gegen Aufbruch Trainings ausgeschlossen.
Diese Punkte gelten für Indoor- wie Outdoor-Veranstaltungen.
Mit der Teilnahme an einem Training oder Coaching akzeptiert der Teilnehmer automatisch diese AGB. Zusätzlich zu diesen AGB gelten die gesondert ausgewiesenen Hinweise zur Teilnahme an Trainings und Coaching.
7. Datenschutz
Die Daten des Kunden werden im Rahmen des Datenschutzgesetzes bei Aufbruch Trainings abgespeichert. Eine Weitergabe personenbezogener Daten der Kunden an Dritte erfolgt nicht.
Während der Trainings oder anderen Veranstaltungen dürfen Foto- und Filmaufnahmen der Teilnehmer nur nach vorheriger Absprache erstellt werden. Solche Aufnahmen dürfen ebenfalls nur nach vorheriger Absprache über die Art der Verwendung zur weiteren Nutzung verwendet werden.
8. Nebenabreden
Nebenabreden sind schriftlich zu vereinbaren.
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ganz oder teilweise unwirksame Regelungen sollen durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
10. Gerichtsstand ist München.
11. Anbieter
Aufbruch Trainings Hallinger und Thürnagel GbR
Inh. Michael Hallinger und Dagmar Thürnagel
St.-Wolfgangs-Platz 3
81669 München
Telefon (089) 44 88 99 2
post@aufbruch-trainings.de
www.aufbruch-trainings.de